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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge im Zusammenhang mit Auftritten, insbesondere Vorträgen, Keynotes, Impulsen, Workshops und Trainings, die mit

PYNO Communications e. U.
vertreten durch die Inhaberin Mag. Pamela Obermaier
Schloss Mondsee
Arkade Nord
Schlosshof 4/2
5310 Mondsee
Österreich

geschlossen werden, nachfolgend »Auftragnehmerin« genannt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung eines vereinbarten Auftritts in Form eines Vortrags, einer Keynote, eines Impulses, eines Workshops oder eines Trainings zu einem individuell abgestimmten Thema.

Inhalt, Dauer und Rahmen des Auftritts richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung eigenverantwortlich und behält die inhaltliche und methodische Gestaltungshoheit.


3. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt durch Buchung des Auftraggebers, mündlich oder schriftlich, sowie durch entsprechende Terminvereinbarung zustande. Mit Buchung durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als verbindlich.


4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Honorar versteht sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettobetrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig, sofern keine andere Vereinbarung gilt. Die Auftragnehmerin behält sich vor, im Einzelfall eine Teil- oder Vorauszahlung zu vereinbaren.


5. Reise- und Nebenkosten

Zusätzlich zum vereinbarten Honorar werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, anfallende Reise- und Nebenkosten in Rechnung gestellt. Dazu zählen insbesondere Fahrtkosten, Kilometergeld, Bahn- oder Flugkosten, Übernachtungskosten sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Auftritt entstehende Spesen.

6. Technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für den Auftritt erforderliche Technik und Infrastruktur in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. Dazu zählen insbesondere Präsentationsmöglichkeit, Tonanlage, Mikrofon, geeigneter Veranstaltungsraum und gegebenenfalls Betreuung durch technisches Personal. Sofern nicht anders vereinbart, bringt die Auftragnehmerin ihr eigenes Präsentationsgerät mit. Für technische Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegen, wird keine Haftung übernommen.


7. Aufzeichnung und Nutzung

Audio-, Video- oder Fotoaufnahmen des Auftritts sind ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Dies gilt auch für jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Veröffentlichungen, interne Weitergaben, Social-Media-Nutzung, Marketingmaßnahmen oder sonstige Verwertungen ganz oder in Ausschnitten. Eine gesonderte Nutzung bedarf in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung.


8. Nutzung von Name, Bild und Kurzbeschreibung

Der Auftraggeber ist berechtigt, Name, Bild und Kurzbeschreibung der Auftragnehmerin für die Ankündigung und Bewerbung der konkret vereinbarten Veranstaltung zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für andere Veranstaltungen, Kampagnen oder dauerhafte Werbezwecke, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.


9. Stornierung durch den Auftraggeber

Mit Buchung durch den Auftraggeber (mündlich oder schriftlich) gilt der Auftrag als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt werden Kapazitäten exklusiv reserviert sowie konzeptionelle und organisatorische Vorleistungen, etwa in Form von Vorgesprächen, erbracht.

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten daher folgende Stornogebühren:

  • ab Buchung: 15 % des vereinbarten Honorars
  • ab 8 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • ab 4 Wochen vor dem Termin: 70 % des vereinbarten Honorars
  • ab 14 Tagen vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars


Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung. Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Konzeptionsgespräche, inhaltliche Abstimmungen, individuelle Vorbereitung, Abstimmung mit Veranstaltungsformaten oder Integration in Kommunikationsmaßnahmen, sind mit der jeweiligen Stornogebühr abgegolten. Eine Verschiebung des Termins gilt als Stornierung mit anschließender Neubuchung, sofern kein einvernehmlicher Ersatztermin gefunden wird.

10. Ausfall und höhere Gewalt

Kann der Auftritt aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, insbesondere im Falle von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, nicht stattfinden, bemühen sich beide Seiten zunächst um einen Ersatztermin. Ist ein Ersatztermin nicht möglich, entfällt die Verpflichtung zur Leistungserbringung. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

11. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet, außer bei Personenschäden, nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Entscheidungen, Maßnahmen oder wirtschaftliche Folgen, die auf Grundlage der im Rahmen des Auftritts vermittelten Inhalte getroffen werden, wird keine Haftung übernommen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.